Oberlandesgericht Stuttgart erklärt Defizitausgleich für kommunale Krankenhausleistungen für beihilferechtsfrei

Recht1

Das Oberlandesgericht Stuttgart hat die Klage des Bundesverbands Deutscher Privatkliniken e. V. gegen den Landkreis Calw wegen des Defizitausgleichs für die Kreiskliniken Calw erneut abgewiesen. Bei dem Verlustausgleich der Kreisklinken handele es sich nicht um eine nach den EU-Wettbewerbsregeln verbotene Beihilfe. Das Angebot der Kreiskliniken sei überwiegend lokal bzw. regional ausgerichtet und konzentriere sich auf Standardleistungen im Sinne der Grund- und Regelversorgung. Das Gericht hat unter Würdigung der Entscheidungspraxis der EU-Kommission die Fördermaßnahmen als rein lokal eingestuft, die den grenzüberschreitenden Handel zwischen den Mitgliedstaaten nicht beeinträchtigen. Diese Entscheidung eröffnet den Landkreisen weitere beihilferechtliche Argumentationsspielräume in der Defizitfinanzierung des öffentlichen Krankenhaussektors.

LKT Rundschreiben Nr. 217/2017 [PDF-Dokument: 59 kB]

18.04.2017